Nutzungsbedingungen und AGB´s

 

RECHTLICHE HINWEISE 
zur Nutzung der Homepage und Website www.roderickscherer.com
Stand: August 2021

Nutzung, Leistung und Haftung

Die gegenständlichen rechtlichen Bedingungen regeln die Nutzung der unter der Domain www.roderickscherer.com kostenfrei angebotenen Inhalte und Dienstleistungen der Roderick Scherer Immobilien GmbH, ergänzend gelten die AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Roderick Scherer Immobilien GmbH.

Alle in den Datenbanken www.roderickscherer.com enthaltenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich sowie vorbehaltlich jedweder zwischenzeitlicher Verwertung wie z.B. Verkauf, Vermietung oder Verpachtung.

Die Roderick Scherer Immobilien GmbH leistet dafür Gewähr, dass die Inhalte von www.roderickscherer.com sorgfältig eingegeben und gewartet werden und dass die Informationen aus seriösen Quellen stammen, nicht jedoch für deren Richtigkeit und dafür, dass diese Informationen zum Zeitpunkt des Abrufs der geltenden Rechtslage entsprechen, für den Inhalt der Leistungen oder deren Richtigkeit haftet die Roderick Scherer Immobilien GmbH daher nicht, weiters bleibt jeder diesbezügliche wie immer geartete Irrtum vorbehalten.

Die Benutzung der www.roderickscherer.com Homepage und Website erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Benutzers. In keinem Fall haftet die Roderick Scherer Immobilien GmbH gegenüber Nutzern oder gegenüber Dritten für irgendwelche direkten, indirekten, speziellen oder sonstigen Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der www.roderickscherer.com Homepage und Website oder einer damit verlinkten Website ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche daraus entstehende Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen Daten in den Informationssystemen von Nutzern. Ist ein Haftungsausschluss für die vorgenannten Schäden gesetzlich nicht zulässig, so wird diese jedenfalls bis auf das gesetzliche äußerst zulässige Maß beschränkt.

Die Roderick Scherer Immobilien GmbH haftet nicht für einen fehlerhaften Betrieb des Systems und die ständige Verfügbarkeit desselben. Die Roderick Scherer Immobilien GmbH haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Die Roderick Scherer Immobilien GmbH ist grundsätzlich jederzeit berechtigt, die über www.roderickscherer.com angebotenen Dienstleistungen zu unterbrechen bzw. gänzlich einzustellen.

Die Roderick Scherer Immobilien GmbH gibt keinerlei Zusicherungen, welcher Art auch immer, oder Gewährleistungen für andere Websites, auf die Sie über die www.roderickscherer.com-Homepage und Website gelangen können, ab. Wenn Sie auf eine sog. NICHT-www.roderickscherer.com Seite zugreifen, ist das eine unabhängige Site, über deren Inhalt die Roderick Scherer Immobilien GmbH keine Kontrolle hat.
Dies gilt auch dann, wenn diese Site möglicherweise ein Roderick Scherer Immobilien GmbH Logo enthält. Darüber hinaus bedeutet ein Link aus der www.roderickscherer.com-Site heraus auf eine andere nicht, dass sich die Roderick Scherer Immobilien GmbH mit deren Inhalt identifiziert oder deren Nutzung unterstützt.

Verpflichtung des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte in die www.roderickscherer.com Homepage und Website einzustellen, die gegen geltende Gesetze verstoßen und die insbesondere mit den Grundsätzen des unlauteren Wettbewerbs, des Verbraucherschutzes, dem Urheberrecht und gewerblichen Schutzrechten Dritter, dem Datenschutz, einschlägigen strafrechtlichen Bestimmungen und/oder den Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre unvereinbar sind. Als dieser Verpflichtung entgegenstehende Inhalte gelten insbesondere Inhalte von diskriminierendem, rassistischem, fremdenfeindlichem, pornografischem oder anderweitig sexuell herabwürdigendem Charakter. Als Einstellung von vorgenannten Inhalten gilt auch die Einrichtung von Hypertextlinks oder anderen technischen Verknüpfungen, die zu bestimmungswidrigen Inhalten auf Websites Dritter hinführen.

Urheberrecht

Die Roderick Scherer Immobilien GmbH gewährt mit der Bereitstellung der Informationen keinerlei Nutzungsrechte an Urheberrechten, Patenten oder anderem geistigen Eigentum. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche abgerufenen Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Jeder Nutzer oder Besucher der www.roderickscherer.com Homepage und Website ist sohin nicht berechtigt, die abgerufenen Informationen oder Leistungen, außer zu eigenen Zwecken iSd § 42 UrhG zu nutzen, und ist insbesondere nicht berechtigt, diese – ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Roderick Scherer Immobilien GmbH – im Ganzen oder auch nur Auszugsweise zu vervielfältigen oder weiterzuverbreiten.

Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Roderick Scherer Immobilien GmbH ergebenden Rechtsstreitigkeiten unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen IPR und des UN-Kaufrechtes. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz, sofern der Kunde nicht ein Verbraucher mit inländischem Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder inländischen Beschäftigungsort ist.

AGB
Die AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Roderick Scherer Immobilien GmbH sind integraler Bestandteil dieser rechtlichen Hinweise und demnach sinngemäß anzuwenden. Andere AGB werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden von der Roderick Scherer Immobilien GmbH ausdrücklich, schriftlich als solche akzeptiert.

Anfragen zu Immobilienangeboten auf www.roderickscherer.com
Mit Versenden einer Anfrage zu einem Immobilienangebot auf www.roderickscherer.com, kommt ausdrücklich ein Maklervertrag mit dem Interessenten zu Stande. Der Interessent verzichtet auf sein Widerrufsrecht gem. VRUG und FAGG und wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden  der Roderick Scherer Immobilien GmbH als Vermittler der Geschäftsgelegenheit gem. Makler Gesetz.

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte
bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. (siehe weiter unten: Nebenkostenübersicht) Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss
eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Hier können Sie sich die zutreffende Nebenkostenübersicht inkl. Widerruf und Datenschutzinfo, sowie den Maklervertrag herunterladen:

Nebenkosten_Kauf_ohne_Naheverhaeltnis_inkl._Widerruf_und_Datenschutzinfo_RSI

Nebenkosten_Kauf_mit_Naheverhaeltnis_inkl._Widerruf_und_Datenschutzinfo_RSI

Maklervertrag_mit_Interessenten_RSI

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: August 2021

Roderick Scherer Immobilien GmbH
St.-Veiter-Straße 12 | A 8045 Graz | Tel +43 660 5609497 | info@roderickscherer.com | www.roderickscherer.com

1
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggebern (Abgeber und Interessenten) und der Roderick Scherer Immobilien GmbH (Makler) bei der Vermittlung von Immobilien. Sie berücksichtigen die aktuelle Rechtslage, wie diese durch das MaklerG, die ImmobilienmaklerVO (IMV), weiters ABGB, KSchG sowie FAGG und die Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler normiert ist. Eine Zusammenfassung der für die Vermittlungstätigkeit wesentlichen Bestimmungen ist unter www.roderickscherer.com abrufbar. Soweit im konkreten Fall nicht zwingende Bestimmungen zur Anwendung gelangen, gehen die AGB diesen Bestimmungen vor. Von den AGBs abweichende Vereinbarungen im Maklervertrag, welche auf Wunsch des Auftraggebers diesem eingeräumt sind, schließen die Geltung der jeweiligen Bestimmung in den AGBs aus, wobei der übrige Teil der Geschäftsbedingungen unverändert zur Anwendung gelangt.

2
Der Makler wird – sofern dies nicht im Einzelfall ausgeschlossen wird – im Interesse beider Seiten (Abgeber und Interessent) tätig und berücksichtigt daher die Interessen beider Auftraggeber.

3
Der Abgeber hat den Makler sämtliche Informationen, die er für die Vermittlung benötigt, zu erteilen und – soweit vorhanden – Unterlagen zu übergeben oder die zur Beschaffung der Unterlagen und Informationen notwendige Vollmacht zu erteilen.

Sämtliche Änderungen der Verkaufsbedingungen sind mit dem Makler abzustimmen.

4
Objektangebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Der Interessent hat auch dann keinen Anspruch darauf, dass sein Angebot vom Abgeber angenommen wird, wenn dieses dem Objektangebot vollständig entspricht. Der Makler hat, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges zugesagt wird, keine Abschlussvollmacht.

Der Interessent ist nicht berechtigt, von den Informationen des Maklers Gebrauch zu machen, wenn er in Ausübung eines Rücktrittsrechts vom Maklervertrag von diesem zurücktritt. Der Abgeber ist nicht berechtigt, mit einem Interessenten, der von der Geschäftsgelegenheit über den Makler Kenntnis erlangt hat, über den Abschluss des Rechtsgeschäfts zu verhandeln, sofern ihm der Makler mitteilt, dass der Interessent vom Maklervertrag zurücktritt und der Abgeber nicht bereit ist, die Käufer- oder Mieterprovision zu übernehmen.

5
Die Angaben über ein Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; sofern der Makler darauf hinweist, dass er die Angaben von dritter Seite erhalten hat, haftet er nicht für die Richtigkeit der Angaben, es sei denn, er hätte die offensichtliche Unrichtigkeit der ihm erteilten Information erkennen müssen. Der Auftraggeber ist zur Offenlegung sämtlicher Umstände, die für die Vermittlung des Objekts wesentlich sind, verpflichtet. Dazu zählen sämtliche im bekannte Mängel des Objekts sowie sonstige wertbestimmenden Umstände. Für Vermögensschäden wird eine Schadenersatzpflicht des Maklers im Verbrauchergeschäft auf die Fälle des Vorsatzes sowie der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so haftet der Makler nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit.

Der Makler wird im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit beide Vertragsteile objektiv und neutral beraten. Da der Makler im Normalfall für beide Vertragsteile tätig wird, empfehlen wir, für die Vertragsprüfung, sowie für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der steuerlichen Auswirkungen im Bedarfsfall Sonderfachleute zu Rate zu ziehen.

6
Ist dem Auftraggeber ein vom Makler angebotenes Objekt bereits als Geschäftsgelegenheit bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich auf nachweisbare Art mitzuteilen.

7
Der Anspruch auf Provision entsteht gem § 7 MaklerG mit Rechtswirksamkeit (d.i. Willensübereinstimmung oder allfälliger Bedingungseintritt) des vermittelten Geschäfts und ist – sofern nicht im Einzelfall eine späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart worden ist – sofort fällig. Der Anspruch auf Zahlung der Provision entsteht zu diesem Zeitpunkt unabhängig von der Rechnungslegung.

Für die Vermittlung reicht Namhaftmachung des vermittelten Geschäftspartners oder der Geschäftsgelegenheit aus.

Der Provisionsanspruch entfällt nur dann, wenn der Auftraggeber nachweist, dass das Rechtsgeschäft aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt wird, die Durchsetzung des Anspruches auf Zuhaltung des Rechtsgeschäfts aus nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen scheitert oder nicht zumutbar ist.

Die Vereinbarung eines Provisionsnachlasses erfolgt stets unter der Bedingung, dass die Zahlung des verminderten Betrages spätestens innerhalb einer Woche auf dem Konto des Maklers zur Anweisung gelangt. Ansonsten wird der volle Betrag fällig.

Darüber hinaus ist der Makler im Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, neben Verzugszinsen in der jeweils zulässigen Höhe (4% bei Verbrauchern, ansonsten 9,2% zuzüglich (abzüglich) vom jeweiligen Basiszinssatz gem § 456 ABGB) und die Kosten der Betreibung nach RAT zu verrechnen.

Der Makler ist berechtigt, eine Provisionsüberwälzung (der Käuferprovision auf den Verkäufer und umgekehrt) zu vereinbaren. Dies gilt nicht für die Überwälzung der Verkäufer- oder Vermieterprovision auf den Käufer oder Mieter eines Einfamilienhauses, eines Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung.

Der Makler hat auch dann Anspruch auf Provision, wenn zwar nicht das vertragsgemäß zu vermittelnde Geschäft, wohl aber ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt oder der Vertrag zu anderen als ursprünglich in Aussicht genommenen Bedingungen abgeschlossen wird. In diesem Fällen gilt jene Provision als vereinbart, die nach den Bestimmungen der IMV für dieses Geschäft zulässig ist.

Im Falle eines Folgegeschäfts innerhalb von drei Jahren hat der Makler Anspruch auf eine allfällige Differenz einer Ergänzungsprovision. Dies gilt beispielsweise dann, wenn ein zunächst gemietetes Objekt in weiterer Folge an den Mieter verkauft wird oder zwischen den Auftraggebern ein weiteres Rechtsgeschäft (Zumietung oder weiterer Ankauf) abgeschlossen wird. Der Anspruch auf Provision aus dem Folgegeschäft besteht auch dann, wenn der Makler bei diesem Folgegeschäft nicht verdienstlich tätig geworden ist. Für den Fall der Verlängerung eines befristeten Mietvertrages gelten die Ergänzungsprovisionssätze der IMV.

Ist Gegenstand des Maklervertrages die Vermittlung eines Optionsvertrages, so hat der Auftraggeber im Fall der Einräumung des Optionsrechts 50% des jeweils für das Geschäft zur Anwendung gelangenden Provisionshöchstsatzes zu bezahlen. Dieser Betrag wird bei Ausübung seines Optionsrechts angerechnet.

Entschließt sich der Interessent, an Stelle eines Miet- oder Kaufvertrages vorerst einen Optionsvertrag abzuschließen, so hat der Makler bei Rechtswirksamkeit des Optionsvertrages einen Anspruch auf 50% der mit dem Optionsberechtigten vereinbarten Provision. Wird die zulässige Provisionshöhe für den Abschluss des Rechtgeschäfts nicht ausgeschöpft, so ist der Makler berechtigt, 50% der gesetzlich zulässigen Abnehmerprovision als Optionsprovision zu vereinbaren. Im Fall der Ausübung des Optionsrechts schuldet der Optionsberechtigte den jeweils vereinbarten Differenzbetrag auf die mit ihm vereinbarte Provision.

Die Vertragsteile vereinbaren, dass dem Makler ein Betrag in Höhe der vereinbarten Provision auch dann zusteht, wenn das Rechtsgeschäft deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt (Widerruf gegen Treu und Glauben). Diese Zahlungsverpflichtung gilt auch dann, wenn mit dem vom Makler vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt oder ein Geschäft aufgrund einer unzulässigen Informationsweitergabe des Auftraggebers (sowohl auf Abgeber-, als auch auf Interessentenseite). Die Zahlungspflicht wird weiters auch für den Fall vereinbart, dass der Alleinvermittlungsauftrag ohne beachtenswerten Grund vorzeitig aufgelöst wird oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages abgeschlossen wird. Im Verbrauchergeschäft gilt diese Bestimmung dann, wenn dies im Maklervertrag schriftlich vereinbart worden ist.

8
Der Makler behält sich das Recht vor, das Objekt im Wege eines Gemeinschaftsgeschäftes zu vermitteln. Für den Auftraggeber fallen diesfalls keine weiteren Kosten an.

9
Erfüllungsort ist Graz. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Maklervertrag wird – außerhalb des Anwendungsbereiches des für Verbraucher maßgeblichen Bestimmungen des § 14 KSchG – das jeweils für Graz sachlich und wertmäßig zuständige Gericht vereinbart. Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

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